Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, 2 AZR 379/12
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist – Fremdvergabe von Tätigkeiten
Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, 2 AZR 379/12
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist – Fremdvergabe von Tätigkeiten