Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2012, 6 AZR 289/11
Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz des Arbeitgebers
Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2012, 6 AZR 289/11
Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz des Arbeitgebers