Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 08.09.2010, 7 ABR 33/09
Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters – Weiterbeschäftigung zu geänderten Vertragsbedingungen
Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 08.09.2010, 7 ABR 33/09
Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters – Weiterbeschäftigung zu geänderten Vertragsbedingungen