Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.05.2010, 10 AZR 390/09
Schadensersatzanspruch wegen entgangener erfolgsabhängiger Vergütung – unterbliebene Zielvereinbarung – Verhandlungspflicht des Arbeitgebers
Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.05.2010, 10 AZR 390/09
Schadensersatzanspruch wegen entgangener erfolgsabhängiger Vergütung – unterbliebene Zielvereinbarung – Verhandlungspflicht des Arbeitgebers