Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.02.2010, 7 ABR 89/08
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters – Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung – Einsatz von Leiharbeitnehmern
Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.02.2010, 7 ABR 89/08
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters – Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung – Einsatz von Leiharbeitnehmern